Institut für Soziologie

Erasmus

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Aktuelles

Uni Leipzig App "entdecker - Abenteuer Ausland"

Die im Januar vorgestellte App "entdecker - Abenteuer Ausland" kann jetzt in den App Stores von iOS und Android heruntergeladen werden. Studierende der Uni Leipzig können sich einfach mit ihrem Uni-Login einloggen.

Die App informiert Studierende individuell zu studienbezogenen Auslandsaufenthalten und Finanzierungsmöglichkeiten, Ansprechpersonen und Bewerbungsabläufen. Wir würden uns freuen, wenn Sie Ihre Studierenden darauf aufmerksam machen könnten. Wir hoffen, dass die App gute Dienste leisten kann und die Studierenden bereits gut informiert in Ihre Sprechstunde kommen werden.

Weitere Infos dazu unter:
www.uni-leipzig.de/international/studium-und-praktikum-im-ausland/entdecker-app/

Bewerbung fachflexible Austauschstudienplätze in Netzwerken (Arqus & Utrecht Network)

Bewerbungsfrist für Aufenthalte im WiSe ist am 15.02. Die zweite Frist für Aufenthalte im SoSe ist am 15.07.

Die Stabsstelle Internationales benachrichtigt die BewerberInnen ca. 1 Woche nach Fristablauf per E-Mail, für welche Partnerhochschule sie ausgewählt wurden. 

Die aktualisierten Formulare für Bewerbung (unter www.uni-leipzig.de/fileadmin/ul/Dokumente/210119_Bewerbung_Erasmus.pdf) und Nominierung (s. Anhang) sollen den Studierenden ermöglichen, die Wahl eines Studienplatzes an einer der Netzwerk-Partnerhochschulen anzeigen zu können.

 Weitere Infos dazu sind erhältlich unter:
www.uni-leipzig.de/+europa

Corona-Maßnahmen: ERASMUS+

 Aktuelle neue Infos Auslandsaufenthalte in Zeiten von Corona

Unter folgendem Link finden Sie Informationen, falls Sie ihren Auslandsaufenthalt wegen Corona verschieben möchten.

[Link]

Allgemeine Infos

Aufgrund der weiteren Ausbreitung der Coronavirus-Infektionen hat die Europäische Kommission eine Ausweitung der bisher bestehenden „force majeure“-Regelung veröffentlicht (Webseite der Kommission, Webseite der Universität Leipzig).

Für jede Erasmus+ Aktivität in betroffenen Gebieten von Programm- und Partnerländern, in denen das Virus entdeckt wird und die als gefährdet eingestuft werden, kann folgende Regelung uneingeschränkt Anwendung finden: Falls Sie sich in betroffenen Regionen mit Unterstützung des Erasmus+ Programms befinden, sind im Falle von Änderungen Ihrer Reisepläne anfallende und bereits angefallene Kosten als „force majeure“ voll erstattungsfähig. Einer zusätzlichen Genehmigung durch den DAAD bedarf es in diesen Fällen nicht.